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Der neue Lohnausweis und Reka-Geld

Reka-Geld als Lohnnebenleistung

Reka-Check-Vergünstigungen bis CHF 600.– jährlich, müssen im neuen Lohnausweis nicht deklariert werden (vgl. Ziffer III in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises: Nicht zu deklarierende Leistungen – Reka-Check-Vergünstigungen bis CHF 600.– jährlich (zu deklarieren sind lediglich Vergünstigungen, soweit sie CHF 600.– pro Jahr übersteigen)).

Reka-Geld als Geschenk

Weihnachts-, Geburtstags- oder ähnliche Naturalgeschenke sind bis zu einem Betrag von CHF 500.– pro Ereignis ebenfalls nicht deklarationspflichtig. Reka-Checks gelten als Gutscheine und können somit als Naturalgeschenk abgegeben werden. Bei Abgabe von Reka-Checks bis zu einem Betrag von CHF 500.– pro Ereignis besteht keine Deklarationspflicht.

Rechnen Sie nach!

Reka-Checks sind so gut wie Schweizer Franken – nur billiger! Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden den vergünstigten Bezug von Reka-Checks als Lohnnebenleistung ermöglichen, dann wissen Sie schon im Voraus ganz genau, was das kostet und wie viel Sie im Vergleich zur Bargeld-Abgabe sparen.

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