
Reka-Check-Vergünstigungen bis CHF 600.– jährlich, müssen im neuen Lohnausweis nicht deklariert werden (vgl. Ziffer III in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises: Nicht zu deklarierende Leistungen – Reka-Check-Vergünstigungen bis CHF 600.– jährlich (zu deklarieren sind lediglich Vergünstigungen, soweit sie CHF 600.– pro Jahr übersteigen)).
Weihnachts-, Geburtstags- oder ähnliche Naturalgeschenke sind bis zu einem Betrag von CHF 500.– pro Ereignis ebenfalls nicht deklarationspflichtig. Reka-Checks gelten als Gutscheine und können somit als Naturalgeschenk abgegeben werden. Bei Abgabe von Reka-Checks bis zu einem Betrag von CHF 500.– pro Ereignis besteht keine Deklarationspflicht.